Energiekostenausgleich entlastet Haushalte
Wir erleben derzeit in Österreich und Europa die höchsten Preissteigerungen seit vielen Jahren. Die hohe Inflation, die sich vor allem bei den Energiekosten bemerkbar macht, ist angesichts der andauernden Pandemie für viele Menschen in Österreich eine finanzielle Herausforderung. Deswegen hat Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit der Bundesregierung ein Paket mit Sofortmaßnahmen gegen die Teuerung in der Höhe von 1,7 Milliarden Euro vorgestellt.
Mit dem Paket für den Energiekostenausgleich setzen wir eine wichtige Maßnahme zur Abfederung der hohen Energiekosten. Jeder Haushalt erhält einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Personen mit einem höheren Einkommen – konkret mehr als die Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage, also 11.340 Euro - sind nicht anspruchsberechtigt. Das sagte der ÖVP-Abgeordnete und ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits anlässlich der Nationalratssitzung im Februar.
Österreich und Europa sind aktuell mit den höchsten Preissteigerungen seit vielen Jahren konfrontiert. Deutlich höhere Preise für Energie haben die Inflationsrate im Jänner in Österreich im Jahresvergleich auf fünf Prozent steigen lassen, nach 4,3 Prozent im Dezember. Die Inflation ist – wie die Statistik Austria heute bekanntgab,- auf "den höchsten Wert seit Dezember 1984 angewachsen". Preistreiber waren vor allem Treibstoff und Haushaltsenergie. „Die derzeitige Situation ist angesichts der andauernden Pandemie eine zusätzliche finanzielle Herausforderung für die österreichische Bevölkerung, der wir mit dieser Maßnahme begegnen wollen“, so Zarits.
Zur Abfederung der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung ein 1,7 Milliarden Euro schweres Paket geschnürt. Im ersten Schritt wurden bereits mit Jahresbeginn der Ökostromförderbetrag und die Ökostromförderpauschale auf null gesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro. Die zweite Maßnahme war, den Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen in Höhe von 150 Euro auf 300 Euro zu verdoppeln. Damit wird ganz gezielt jenen geholfen, die die Teuerungen am meisten spüren. Davon profitieren Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten. Die dritte Maßnahme ist der Energiekostenausgleich für nahezu alle Haushalte. Die Auszahlung wird über einen Gutschein erfolgen, den jeder Haushalt automatisch und direkt per Post erhält. Es werden an rund vier Millionen Haushalte Gutscheine verschickt. Diese orientieren sich an den Zählpunkten und an der Hauptwohnsitz-Meldung. Die Gutscheine können dann analog und digital bei einer zentralen Stelle eingelöst werden.
„Damit ist die Grundlage geschaffen, die Energiekosten – wie versprochen – dann abzufedern, wenn sie für die allermeisten Kunden spürbar werden. Die Energieversorger ziehen den Kunden die 150 Euro einfach auf der Jahresabrechnung ab. Ziel war es, eine praktikable, umsetzbare und rechtssichere Lösung zu schaffen, das ist gelungen.“ Die Bundesregierung mildert damit den Preisdruck bei Gas und Strom, sobald die Mehrkosten spürbar sind, hilft damit einerseits den besonders betroffenen Haushalten und stärkt die Kaufkraft der Menschen in Österreich.
„Diese Maßnahmen sind ein wichtiges und richtiges Paket, um schnell in der Phase der Teuerung helfen zu können“, schließt Zarits.