Die Ökosoziale Steuerreform trägt klar die Handschrift des ÖAAB
Die größte Steuerreform in der Geschichte der Zweiten Republik steht! Der Nationalrat hat für das Gesetz zur Ökosozialen Steuerreform beschlossen. Nach nach dem Motto „Entlastung statt Belastung“ sorgen wir mit der Ökosozialen Steuerreform für mehr Geld im Börserl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro handelt es sich um das größte Entlastungspaket in der Geschichte Österreichs.
„Die Bundesregierung hat ein großes Paket geschnürt, das nach dem Motto ‚Entlastung statt Belastung‘ nachhaltig für mehr Geld im Börserl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgt“, betont ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Christoph Zarits zum Beschluss der Ökosozialen Steuerreform durch den Nationalrat.
Nach der Senkung der ersten Steuertarifstufe von 25 auf 20 Prozent im Vorjahr, werden nun die zweite und in weiterer Folge auch die dritte Steuertarifstufe schrittweise von 35 auf 30 Prozent heuer und von 42 auf 40 Prozent im kommenden Jahr gesenkt. „Als christlich-soziale Arbeitnehmervertretung ist es uns auch ein Anliegen insbesondere Personen mit kleineren Einkommen zu entlasten. Dazu werden der Verkehrsabsetzbetrag und der Pensionistenabsetzbetrag erhöht. Diese Maßnahme gilt sowohl für alle Erwerbstätigen als auch für Pensionistinnen und Pensionisten ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021. Von dieser Entlastung für Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener profitieren rund 640.000 Personen, die akut armutsgefährdet sind“, so der ÖAAB-Generalsekretär weiter zur besonderen Treffsicherheit dieses sehr sozialen Entlastungspakets.
„Von all den Maßnahmen dieser Steuerreform profitieren vor allem Klein- und Mittelverdiener, also jene, die das System finanzieren und erhalten. Denn wer arbeiten geht und somit auch einen Beitrag an der Gesellschaft leistet, soll entlastet werden. Das ist und bleibt unser Anspruch“, so Christoph Zarits weiter.
„Eine für uns im ÖAAB zentrale familienpolitische Maßnahme findet sich in der Ökosozialen Steuerreform, die wir ebenso gefordert haben: Ab 1. Juli 2022 wird der Familienbonus Plus für jedes minderjährige Kind von 1.500 auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben. Für über 18-Jährige wird der Betrag von 500 auf 650 Euro erhöht. Bereits bei der Einführung des Familienbonus haben über eine Million Kinder und damit mehr als 720.000 Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von diesem Steuerabsetzbetrag profitiert. Darüber hinaus wird es eine Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 450 Euro geben. Im Zuge dieser Anpassung wird auch der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ausgeweitet“, so die ÖAAB-Bundesfrauenvorsitzende Abg.z.NR Gertraud Salzmann zum heutigen Nationalratsbeschluss der Ökosozialen Steuerreform.
„Diese Erhöhung von Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag bedeutet eine wesentliche Entlastung und finanzielle Unterstützung von bis zu 600 Millionen Euro für Familien und Kinder. Auch bietet die Erhöhung des Familienbonus einen Anreiz für den Umstieg von Teilzeit auf Vollzeit – davon profitieren überwiegend Frauen, die damit langfristig sozial abgesichert sind“, erläutert Salzmann, weiter: „Ebenfalls profitieren überwiegend Frauen von der Steuerentlastung für Geringverdiener. Beispielsweise profitiert eine Alleinerzieherin mit einem Kind (8 Jahre), die mit einem Nettogehalt von 1.795 Euro bei einer Bank beschäftigt ist und im städtischen Raum mit ausgezeichneter Anbindung an den öffentlichen Verkehr lebt insgesamt mit 1.029 Euro pro Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Entlastung durch die Senkung der Steuertarifstufen mit 379 Euro, durch die Erhöhung des Familienbonus mit 500 Euro und dem regionalen Klimabonus für die Arbeitnehmerin und ein Kind mit 150 Euro. Das ist eine Entlastung, die Arbeitnehmerinnen deutlich spüren und die sich sehen lassen kann!“